Die Fördermittelhöhe
Private Eigentümer finanzieren ihr Bauvorhaben zuerst immer mit Eigenmitteln, Mitteln des Kapitalmarktes und Darlehen aus besonderen Förderprogrammen.
Bei umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen kann nach Vorliegen einer Kostenschätzung die Ermittlung von sogenannten "unrentierlichen" Kosten erfolgen. Für diese kann eine Kostenerstattung berechnet werden. Die Höhe dieser Kostenerstattung/Förderung wird durch die Gemeinde in Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz festgelegt.
Im Kommunalen Förderprogramm Parkstein gelten folgende Konditionen: Die Höhe der Förderung beträgt 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Maßnahme (Grundstücks- oder wirtschaftliche Einheit). Der Höchstbetrag ist je Maßnahmebereich bei 5.000,00 € festgesetzt, das heißt, es können max. 25.000,00 € ausgezahlt werden. Mehrfachförderungen dürfen innerhalb von 10 Jahren den sich ergebenden Höchstbetrag nicht übersteigen.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt, in Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz, durch den Marktgemeinderat Parkstein. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Nach Abschluss der Baumaßnahme ist es erforderlich, die Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Fotos bei der Gemeinde vorzulegen.