Ratgeber "Gestaltung" - Werbeanlagen
Werbeanlagen sollten sich harmonisch in das Bild des Marktes eingliedern und das Erscheinungsbild des Gebäudes, an dem die Werbeanlage angebracht wird, nicht beeinträchtigen.
Werbeanlagen sind möglich als:
- auf die Wand gemalte Schriftzüge bis zu einer Höhe von ca. 40 cm, Einzelbuchstaben bis 60 cm, jedoch nicht in grellen Farben, Signalfarben oder über mehrere Geschoße laufend,
- auf die Schilder gemalte Webeschriften,
- auf die Wand gesetze Einzelbuchstaben wie z. B. Metall oder Stuck,
- individuell handwerklich gestaltete Ausleger,
- hinterleuchtete bzw. auch durch punktförmige Lichtquellen angestrahlte Schriftzüge und Schilder, jedoch nicht als blinkende und bewegliche Werbung oder kastenförmige Leuchtreklame.
Großflächiges Bekleben oder Bemalen von Schaufenstern und mobile Schilderträger entlang der Hauswand sind zu vermeiden.